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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA PLEXIS



§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma plexis


Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma plexis oHG (nachfolgend Firma genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Zahlungsbedingungen und Preise


Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, falls nicht auf der Rechnung andere Fristen festgelegt wurden. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzliche vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein sollte.


§ 3 a Vertragsschluss, Rücktritt, Angebot


1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung annehmen; die Auftragsbestätigung versenden wir per Email. Wenn Sie uns bei Ihrer Bestellung eine Email-Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande.

2. Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.

3. Den Rücktritt behalten wir uns auch für den Fall vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer wir Ihre Bestellung nicht ausführen können. Wir werden Sie in einem solchen Fall unverzüglich diesbezüglich informieren und etwa von Ihnen geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten (erforderlich).


§ 3 b Lieferung und Zahlung


Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Nach der Bestellung erhält der Kunde per Email eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Bei Bestellungen, die nicht online getätigt werden, erfolgt die Auftragsbestätigung per Brief. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nichts abweichendes vereinbart ist, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an die Firma plexis oHG zu zahlen.

Der Versand der bestellten Ware erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nichts abweichendes vereinbart ist, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Plexis behält sich vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.


§ 3 Lieferung und Versand


Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per Email gegenüber der Firma zu rügen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Soweit in dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend §§ 377 ff. HGB.

Mängel, die keine offensichtlichen Mängel sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren unter genauer Beschreibung schriftlich oder per Email gegenüber der Firma zu rügen. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtungen ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.


§ 4 Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Förderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der Firma anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Schutzrechte


Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von der Firma an dem Produkt (Urheberrechte, Geschäftsgeheimnis) uneingeschränkt an. Das betrifft auch die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegenden Dokumentationen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.


§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung


Die Firma gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von der Firma in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die Firma insgesamt bis zu einer Höhe von Euro 1.500.000,00. Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung der Firma wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderung am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.



§ 7 Gewährleistung


Die Firma gewährleistet, dass die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch seine Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass der die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mängel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Der Käufer kann erst nach erfolgloser Nacherfüllung Gewährleistungsrechte wie Rücktritt oder Minderung geltend machen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen werden wie folgt verkürzt:

Ist der Käufer ein Verbraucher, so bleibt es bei der zweijährigen Gewährleistungsfrist. Ist der Käufer ein Unternehmer, so verringert sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.

Handelt es sich um neue bewegliche Sache, so werden die Gewährleistungsfristen bei einem Käufer, der Verbraucher ist, auf ein Jahr reduziert, der Käufer, der Unternehmer ist, kann keine Gewährleistungsfrist in Anspruch nehmen.

Beim Verbrauchsgüterkauf bleibt es bei einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.



§ 8 Software und Softwarelizenzen


Dem Kunden wird von der Firma weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den Bedingungen dieser AGB zu nutzen. Der Lizenznehmer enthält außer den Nutzungsrechten heraus keine weiteren Rechte.

Die Firma kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages. Der Lizenznehmer hat Anspruch auf aktualisierte (Updates) oder revidierte Produktversionen gegen Leistung der jeweils festgelegten Gebühr.

Die Firma garantiert für einen Zeitraum von 12 Monate ab dem Tag der Lieferung, dass von der Firma gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch bzw. dem Pflichtenheft arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.

Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber der Firma anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser AGB, so kann die Firma diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt. Der Lizenznehmer ist verpflichte, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages in seinem Besitz befindliche Produkt sowie Arbeits- und Sicherungskopien nach Wahl an die Firma zurücksenden oder diese zu zerstören.

Der Kunde wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen.



§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz


Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Dem Kunden ist bekannt, er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen persönlichen Daten von der Firma auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Firma selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemedien Gesetzes. Dem Kunden steht das Recht zur, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Firma ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorganges.



§ 10 Schlussbestimmung


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.

Gerichtsstand ist Essen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand: Feb. 2008



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